Informationen zum Vertragsrecht

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nicht nur im Gewerblichen Rechtsschutz, sondern in nahezu allen Rechtsgebieten kann es vorkommen, dass sich die Vertragsparteien damit begnügen, ein „Gentlemen’s Agreement“, also eine mehr oder weniger präzise mündliche Vereinbarungen zu treffen. Dies geschieht oft im Vertrauen darauf, dass alles wie geplant funktionieren wird aber auch deswegen, weil man seinen Vertragspartner nicht mit einer Forderung nach einer schriftlichen Fixierung der getroffenen Vereinbarungen vor den Kopf stoßen möchte.

Kommt es dann zum Streit, wird der Inhalt einer solchen mündlichen Vereinbarung von den Vertragsparteien oft unterschiedlich ausgelegt. Eine erfolgreiche Beweisführung, insbesondere wenn keine Zeugen vorhanden sind, ist in diesen Fällen vor Gericht teilweise nicht möglich. Das Vertragsrecht bietet nun die wichtige Möglichkeit, die getroffenen Vereinbarungen einer schriftlichen „Kontrolle“ zu unterwerfen. Dies schafft für beide Parteien Klarheit und Planungssicherheit. In der Regel ist es zudem kostengünstiger, einen Anwalt mit der Vertragsgestaltung zu beauftragen, als dies erst dann zu tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und Streit zwischen den Parteien ausgebrochen ist.

Sollte es dafür schon zu spät sein, sollte man gleichwohl nicht erst dann reagieren, wenn das Kind schon auf den Grund des Brunnens gesunken ist, sondern auch hier möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuziehen, da viele Gestaltungsrechte im Vertragsrecht fristgebunden sind, so z.B. die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums oder die fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund. Wichtige Themenkomplexe, die immer wieder Gegenstand vertraglicher Auseinandersetzungen im Vertragsrecht sind, sind insbesondere die Stellvertretung, die Frage, ob einer Vertragspartei ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, die Frage, ob ein Anspruch durch eine Aufrechnung erloschen ist, die Unmöglichkeit der Leistung, der Verzug, Pflichtverletzungen, die Anpassung von Verträgen bei Störung der Geschäftsgrundlage, Verjährung und Schadensersatz.

Ich bin bundesweit rechtsberatend tätig bei:

  • Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlungen, dem Abschluss, der Abwicklung und Aufhebung von Verträgen im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts, beispielsweise von Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen, Werkverträgen und Darlehensverträgen.
  • Geltendmachung von Erfüllungsansprüche aus derartigen Verträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung von vertraglichen oder gesetzlichen Rücktritts- und Widerrufsrechten
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Vollstreckung von titulierten Ansprüchen

Rechtsanwalt Urheberrecht und Vertragsrecht Düsseldorf