Abmahnung Masterfile Corporation durch Denecke Priess & Partner

Seit einiger Zeit kommt es zu Abmahnungen der Masterfile Corporation aus Toronto, Canada, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin.

Hier geht es regelmäßig darum, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers urheberrechtlich geschütztes Fotomaterial auf einer Internetseite öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung des Fotomaterials zu bezahlen. Bei der Bemessung des Schadensersatzes wird auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zurückgegriffen.

Sie haben eine Abmahnung der Masterfile Corporation erhalten?

Lassen Sie überprüfen, ob die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte oder nicht. Selbst wenn der Vorwurf, urheberrechtlich geschütztes Fotomaterial verwendet zu haben, zutreffen sollte, bedeutet dies nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung immer in der Form abgeben sollten, in der dies gefordert wird. Oftmals ist eine solche Unterlassungserklärung zu weit gefasst und sollte auf das erforderliche Maß begrenzt werden.

Eine abgegebene Unterlassungserklärung ist mindestens 30 Jahre lang gültig und kann daher weitreichende Folgen haben

Des Weiteren kann man nicht davon ausgehen, dass der geforderte Schadensersatz in seiner konkreten Höhe angemessen ist. Die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing werden zwar von einigen Gerichten als Grundlage der Schätzung eines angemessenen Schadensersatzes herangezogen. Jedoch weisen andere Gerichte (zurecht) darauf hin, dass diese Honorarempfehlungen einseitig die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigen und oftmals nicht die Beträge wiedergeben, die ein Fotograf am freien Markt für seine Arbeit verlangen darf.

Bei der Bemessung der Höhe des Schadensersatzes ist danach zu fragen, welchen angemessenen Lizenzbetrag der Nutzer an den Rechteinhaber für die konkret beabsichtigte Art der Nutzung fairerweise gezahlt hätte. Oft gibt es ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass dieser Betrag deutlich geringer gewesen wäre, als die Beträge, welche in den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing zu finden sind.

Wenn Sie eine Abmahnung der Masterfile Corporation wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützten Fotomaterials erhalten haben, wenden Sie sich gerne an mich. Übersenden Sie mir die erhaltene Abmahnung per E-Mail (info@ra-mauritz.de). Aufgrund meiner umfangreichen Tätigkeit im Bereich von urheberrechtlichen Abmahnungen kann ich Ihnen sicher schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.