Filesharing: Forderungsschreiben nach Abmahnung durch Chmiel Consulting GmbH

Seit geraumer Zeit macht die Chmiel Consulting GmbH aus Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Herrn André Chmiel, von sich reden, indem sie entweder selbst Abmahnungen wegen angeblichen Filesharing aussprechen ließ oder abgetretene Forderungen geltend machte. Oft beziehen sich die Abmahnungen bzw. Forderungsschreiben auf angebliche Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken aus Chartcontainern/Samplern.

Erst Debcon GmbH, dann Chmiel Consulting GmbH

Das Inkassounternehmen Debcon GmbH soll Forderungen mit einem Volumen von 1.15 Mio € an die Chmiel Consulting GmbH verkauft haben. Ca. 1.500 Schuldner sollen betroffen sein. In jüngerer Zeit hat sich die Chmiel Consulting GmbH vermehrt darauf verlegt, diese gekauften angeblichen Forderungen  im eigenen Namen geltend zu machen und versendet massenhaft Forderungsschreiben.

Gefordert wird zumeist ein Betrag in Höhe von 50 % der ursprünglich mit der Abmahnung geltend gemachten Forderung. Reagiert der abgemahnte Schuldner nicht oder verweigert die Zahlung, wird meistens in Folgeschreiben ein weiter reduzierter Vergleichsbetrag gefordert. Für den Fall der Nichtzahlung wird mit einer Klage gedroht.

Auch wenn es womöglich attraktiv erscheint, die Angelegenheit durch die Zahlung eines weiter reduzierten Vergleichsbetrages ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen, kann ich derzeit nur davon abraten, die Forderungen der Chmiel Consulting GmbH vorschnell zu erfüllen. Lassen Sie sich gerne von mir beraten. Ich übernehme die komplette außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen zu einem fairen Pauschalpreis!