Markenrecht: Abmahnung Tommy Hilfiger durch Dr. Eikelau Masberg und Kollegen

Seit geraumer Zeit versendet die Kanzlei Dr. Eikelau Masberg und Kollegen aus Düsseldorf markenrechtliche Abmahnungen für Tommy Hilfiger. Hintergrund ist in der Regel der Vorwurf des Handels mit Plagiaten der Firma Tommy Hilfiger. In der Abmahnung wird behauptet, durch den Vertrieb von Waren, die unzulässigerweise mit dem Zeichen Tommy Hilfiger versehen seien, sei es zu einer Markenrechtsverletzung zu Lasten der Tommy Hilfiger Europe B.V. gekommen. Ein Testkauf habe zu Tage gefördert, dass die verkaufte Ware gefälscht sei und nicht mit Zustimmung von Tommy Hilfiger in den Verkehr gebracht worden sei.

Geltend gemacht werden Ansprüche auf

  • Unterlassung
  • Schadensersatz
  • Auskunft

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau Masberg und Kollegen für Tommy Hilfiger erhalten? Greifen Sie gerne auf meine Erfahrung zurück und übersenden mir die Abmahnung via E-Mail an info@ra-mauritz.de oder per Telefax unter 0211 911 872 44.

Grundsätzlich gilt es bei einer solchen Abmahnung folgendes zu beachten:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Die dort gesetzten Fristen sollten eingehalten werden.
  • Unterschreiben Sie nicht voreilig die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung. Oftmals ist dieser zu weitgehend und Sie verpflichten sich zu mehr, als Sie eigentlich müssten.
  • Sollte sich der Vorwurf des Handels mit Plagiaten als zutreffend erweisen, bestehen oftmals Ansprüche auf Schadensersatz gegen den eigenen Lieferanten.