Wettbewerbsrecht: Abmahnung der Doe Deere Industries, LLC wegen Markenrechtsverletzung auf eBay

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Doe Deere Industries, LLC wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung auf der Internethandelsplattform eBay vor. Meiner Mandantschaft wird insoweit vorgeworfen, auf eBay Artikel der Marke „Lime Crime“ angeboten zu haben, bei denen es sich um Produktfälschungen gehandelt habe.

Von meiner Mandantschaft wird insoweit gefordert:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • die Erteilung von Auskünften über die Lieferanten der Ware, deren gewerbliche Abnehmer und den mit dem Absatz der Waren erzielten Gewinn
  • das Anerkenntnis, zum Ersatz jeglichen Schadens aus dem Verkauf verpflichtet zu sein
  • die Herausgabe eventuell noch vorhandener Waren zum Zwecke der Vernichtung
  • die Begleichung der bei der Doe Deere Industries, LLC entstandenen Rechtsanwaltskosten, die mit 2.305,40 € beziffert werden

Haben auch Sie eine Abmahnung der Doe Deere Industries, LLC wegen einer Markenrechtsverletzung auf eBay oder einer anderen Internethandelsplattform erhalten?

  • Notieren Sie sich das Eingangsdatum der Abmahnung und die Art der Zustellung. Notieren Sie sich gleichfalls die Ihnen in der Abmahnung gesetzte Frist zur Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Regelmäßig werden hier sehr kurze Fristen, längstens von sieben Tagen, gesetzt. Sie sollten auf jeden Fall innerhalb dieser Frist einen Rechtsanwalt konsultieren und auf die Abmahnung reagieren. Ignorieren Sie die Abmahnung, droht nach Fristablauf der Erlass einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung gegen Sie.
  • Prüfen Sie den Inhalt der Abmahnung! Die Abmahnung muss einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben. Werden Ihnen hier falsche Behauptungen zur Last gelegt, sollten Sie diese natürlich nicht einfach hinnehmen, sondern sich zur Wehr setzen. Prüfen Sie weiterhin, ob Sie für das Ihnen vorgeworfene rechtswidrige Verhalten, sofern es denn zutrifft, rechtlich verantwortlich zu machen sind. Oftmals kommt eine eigene Haftung als Täter nicht in Betracht. Dann stellt sich die Frage, ob man für das Verhalten dritter Personen als so genannter Störer verantwortlich ist.
  • Prüfen Sie, ob die Abmahnung den Ihnen zur Last gelegten Sachverhalt rechtlich bewertet. Die Abmahnung muss, dies kann auch vergleichsweise kurz geschehen, darlegen, gegen welche rechtlichen Vorschriften verstoßen worden sein soll und welche rechtlichen Konsequenzen hieraus ziehen sind.
  • Prüfen Sie weiterhin, ob am Ende der Abmahnung die Androhung weiterer gerichtlicher Schritte erfolgt.

Ergibt die obige Prüfung, dass die Abmahnung wahrscheinlich zu Recht erfolgt ist, so dürfte sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung empfehlen. Jedoch sollten Sie diese im Zweifelsfall nicht so unterschreiben, wie die Gegenseite sie vorformuliert hat. Oftmals werden Ansprüche mit in diese Unterlassungserklärung hineingezogen, die dort nichts zu suchen haben.

Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung wird der Anspruch auf Unterlassung beseitigt. Es geht dann in der Folge nur noch um die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Auch dann, wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung wahrscheinlich zu Unrecht erfolgt ist, könnte sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung trotzdem empfehlen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Sie keinerlei Interesse daran haben, das Verhalten, das der Abmahnung zu Grunde liegt, in Zukunft fortzusetzen. Durch die Ausräumung des Anspruchs auf Unterlassung wird der Streitwert im Regelfall massiv verringert. Ein Rechtsstreit vor Gericht, bei dem es dann nur noch um die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung geht, hat so ein wesentlich geringeres Kostenrisiko. In einem solchen Rechtsstreit ließe sich dann inzident auch die Frage klären, ob die Abmahnung dem Grunde nach zu Recht erfolgt ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Doe Deere Industries, LLC erhalten haben oder von einer anderen Abmahnung in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Internetrecht, Medienrecht oder eines der anderen Rechtsgebiete, in denen ich tätig bin, betroffen sind, so können Sie sich gerne an mich wenden.

Zunächst wird in einer Erstberatung geprüft, welches weitere Vorgehen sich empfiehlt. Die weiteren Schritte werden sodann je nach Bedarf eingeleitet. Sie werden vor jedem Schritt über entstehende Kosten sowie Risiken und Chancen aufgeklärt.

Die Abmahnung, die Sie erhalten haben, können Sie mir am besten per E-Mail an info@ra-mauritz.de zusammen mit einer kurzen Schilderung der Sachlage übersenden.