Wettbewerbsrecht: Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Verlinkung OS-Plattform

Seit längerer Zeit versendet der Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. Abmahnungen an Händler aus verschiedenen Branchen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Inhalt der Abmahnung ist u.a. der Vorwurf

  • einer fehlenden Grundpreisangabe
  • einer fehlenden rechtskonformen Widerrufsbelehrung
  • eines fehlenden Links zur OS-Plattform
  • eines fehlenden Muster-Widerrufsformulars

Der Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich des gerügten wettbewerbswidrigen Verhaltens sowie die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 205,00 €.

Sollte der abgemahnte Händler der Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht nachkommen, so kündigt der Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens an.

Sie haben eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten?

Prüfen Sie zunächst ob

  • überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt (vertritt der Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. auch die Interessen von Händlern, mit denen Sie sich in einem konkreten Konkurrenzverhältnis befinden?)
  • die mit der Abmahnung gerügte Handlung tatsächlich von Ihnen begangen worden ist
  • die Unterlassungserklärung tatsächlich nur die gerügte Handlung enthält oder ob die Unterlassungserklärung noch darüber hinausgeht und Sie sich auch dazu verpflichten sollen, andere Handlungen zu unterlassen

Die Frage, ob die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden sollte oder nicht, steht bei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. klar im Vordergrund. Die Kostenpauschale von 205,00 € stellt in den seltensten Fällen ein Problem dar. Sollten Sie als abgemahnte Händler jedoch künftig gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, drohen hohe Vertragsstrafen in Höhe von mehreren 1.000 € pro Verletzung.

Reagieren Sie daher zeitnah und lassen die Abmahnung anwaltlich überprüfen. Im Regelfall werden kurze Fristen gesetzt, die es einzuhalten gilt. Anderenfalls droht der Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung. Für Abmahnungen der vorliegenden Art biete ich eine umfassende Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu einem fairen Pauschalhonorar an.