Landgericht Köln: Kein Schmerzensgeld wegen schlechter Hochzeitsfotos

LG Köln: Kein Schmerzensgeld wegen schlechter Hochzeitsfotos

Das Landgericht Köln (Beschluss vom 8.4.2024 / Az. 13 S 36/22) hat in einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Urteil vom 11.2.2022/ Az. 135 C 227/21) ausgeführt, dass die bloße Enttäuschung über die Hochzeitsfotos eines Hochzeitsfotografen keinen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld begründet.

Das Hochzeitspaar hatte gegen den Fotografen geklagt, weil es mit dessen Leistung unzufrieden war. Der Fotograf hatte dem Paar 170 Fotos zur Verfügung gestellt. Nach Ansicht des Hochzeitspaars fehlten jedoch wichtige Bestandteile der Trauung, z.B. das Steigenlassen der Luftballons und Gruppenfotos. Sie forderten vor dem Amtsgericht Köln ein Schmerzensgeld von 2.000,00 €. Die Hochzeit sei für sie für immer negativ behaftet und vom Streit mit dem Fotografen „ein Leben lang überschattet“. Vor dem Amtsgericht Köln unterlagen sie mit dieser Forderung jedoch. Das Amtsgericht bezweifelte schon, ob das Unterlassen des Fotografierens bestimmter Szenen auf einer Hochzeit dem Grunde nach eine Pflichtverletzung darstellen könnte. Wichtig sei, wie konkret der Auftrag an den Fotografen formuliert gewesen sei. Hierzu konnte das Paar nicht vortragen. Nach Klageabweisung legte das Paar Berufung vor dem Landgericht Köln ein.

Das Landgericht bestätigte allerdings die Rechtsauffassung des Amtsgerichts: Die bloße Enttäuschung über die Auswahl, auch über mehrere Wochen, sei nicht ausreichend. Eine tiefergehende psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert sei nicht dargelegt worden. Insoweit fehle es an der notwendigen Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Das Paar zog die Berufung daraufhin zurück.

Schmerzensgeldansprüche wegen schlechter oder fehlender Hochzeitsvideos grundsätzlich unmöglich?

Schmerzensgeldansprüche wegen schlechter oder fehlender Hochzeitsvideos bleiben grundsätzlich möglich. Allerdings liegt die Hürde recht hoch. Enttäuschung, Wut oder Trauer über die schlechte oder lückenhafte Bebilderung des „schönsten Tag des Lebens“ reichen nicht aus. Ich führe aktuell einen schon seit mehreren Jahren laufenden Rechtsstreit über genau dieses Thema vor dem Landgericht Hamburg. Im Unterschied zu dem Fall vor dem Amtsgericht Köln ist allerdings der Umfang der Nichtleistung wesentlich größer. Es geht auch nicht nur um Schmerzensgeld, sondern in erster Linie um die Rückforderung von gezahltem Werklohn. Trotzdem wird es spannend sein zu sehen, wie sich das Landgericht Hamburg insbesondere zur Frage des Schmerzensgeldes verhalten wird.

Wenn Sie von einer derartigen Streitigkeit betroffen sind, ob als Hochzeitspaar oder Fotograf, können Sie sich für eine erste Einschätzung der Situation gerne unverbindlich an mich wenden.