Rechnung der Europe REG Services Ltd – muss gezahlt werden?

Seit geraumer Zeit erhalten Gewerbetreibende Schreiben der Europe REG Services Ltd. Diese Schreiben sehen aus wie ein unverbindlicher Erfassungsbogen, in dem die Daten des Gewerbetreibenden aktualisiert werden sollen. Der Gewerbetreibende soll durch seine Unterschrift bestätigen, dass die angegebenen Daten korrekt sind. Im berühmt-berüchtigten Kleingedruckten findet sich jedoch der Hinweis, dass man durch seine Unterschrift einen kostenpflichtigen Vertrag über einen Eintrag in das Verzeichnis „gewerbe-meldung.de“ eingeht. Die Mindestlaufzeit des Vertrages liegt bei drei Jahren.

Sie haben ein Schreiben der Europe REG Services Ltd und sollen jetzt 1.044,00 € zzgl. Umsatzsteuer bezahlen?

usgangspunkt ist zunächst, dass das Schreiben der Europe REG Services Ltd den Eindruck erweckt bzw. erwecken soll, dass es sich um ein offizielles behördliches Schreiben handelt. Der Preis für die „Dienstleistung“ ist gut versteckt, so dass der Adressat beim flüchtigen Lesen des Dokuments denken kann, es handele sich nur um ein unverbindliches Schreiben eines offiziellen Registers, in dem man kostenlos gelistet wird.
Wenn der Gewerbetreibende, der das Schreiben unnterzeichnet zurück sendet, hiervon ausgeht, so kommt zunächst schon gar kein wirksamer Vertrag zustande. Es fehlt am sog. Rechtsbindungswillen. Der Gewerbetreibende will gar keinen Vertrag abschließen. Er handelt nicht in dem Vorsatz, eine kostenpflichtige Bestellung abzuschicken.

Bestreiten Sie daher schriftlich das Zustandekommen eines Vertrages und legen Sie Widerspruch gegen die Rechnung ein!

Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, so besteht das Recht des Gewebetreibenden, die Anfechtung wegen Irrtums sowie wegen Täuschung zu erklären. Zum einen hat die Europe REG Services Ltd bewusst einen Irrtum beim Gewebetreibenden hervorgerufen. Zum anderen hat sie den Gewerbetreibenden durch das Verstecken der Kosten im Kleingedruckten getäuscht. Durch die Anfechtung wird der Vertrag rückwirkend beseitigt. Schadensersatz kann die Europe REG Services Ltd nicht verlangen. Allenfalls kann sie etwaige Unkosten ersetzt verlangen, die sie im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages aufgewendet hat. Regelmäßig werden solche Unkosten jedoch nicht entstanden sein.

Erklären Sie daher hilfsweise die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums und Täuschung!

Rein vorsorglich können Sie den Vertrag auch fristlos kündigen. Zum einen stellt die bewusste Täuschung der Europe REG Services Ltd einen wichtigen Grund dar, aus dem der Vertrag außerordentlich gekündigt werden kann. Zum anderen ist die Aufnahme in ein Online-Branchenbuch als Werkvertrag einzuordnen. Bei einem Werkvertrag ist jedoch die Kündigung ohnehin jederzeit möglich. Es besteht dann allenfalls ein Anspruch des Unternehmers, hier also der Europe REG Services Ltd., auf Bezahlung für die bisher geleistete Arbeit sowie auf Entschädigung für die nicht mehr zu leistende Arbeit in der Zukunft. Diese Ansprüche entfallen jedoch aufgrund der oben dargestellten Gründe.

Rein vorsorglich können Sie daher auch die fristlose Kündigung des Vertrages gegenüber der Europe REG Services Ltd erklären!

Grundsätzlich kommt auch eine Nichtigkeit des Vertrages wegen Wuchers in Betracht. Wucher im Sinne von § 138 BGB liegt in der Regel dann vor, wenn für eine Leistung ein Entgelt verlangt wird, das über 100 % teurer als der marktübliche und angemessene Preis ist. Die bloße Aufnahme in ein Online-Verzeichnis ist vielerorts auch kostenlos möglich. Insofern spricht viel für eine Sittenwidrigkeit, wenngleich dies keiner abschließenden Entscheidung bedarf, da man auch ohne Sittenwidrigkeit genug Möglichkeiten hat, sich vom Vertrag zu lösen und die Begleichung der geltend gemachten Forderung zu verweigern..

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung der Europe REG Services Ltd bekommen?

Gerne können Sie sich an mich wenden. Ich sorge dafür, dass Sie keine Zahlungen leisten werden und auch vor unangenehmen Folgen wie Mahnverfahren oder Klage verschont bleiben.