Schufa verkürzt Speicherfrist nach Privatinsolvenz

Die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, hat bekanntgegeben, dass sie die Speicherfrist von Einträgen über Restschuldbefreiungen nach Privatinsolvenzen verkürzen wird. Ab sofort werden diese Einträge nur noch sechs Monate lang gespeichert, anstatt wie bisher drei Jahre. Laut Vorstandsmitglied Ole Schröder soll dies dazu beitragen, „Klarheit und Sicherheit“ für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen.

Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem ein Verfahren zu dieser Speicherfrist vor dem Bundesgerichtshof ausgesetzt wurde, bis der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung trifft. Ein früherer Selbstständiger aus Norddeutschland hatte gegen die Schufa geklagt, weil er aufgrund von gespeicherten Daten keine Mietwohnung bekommen hatte. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied daraufhin, dass die Schufa die Daten nur sechs Monate lang speichern darf.

Die Schufa erwartet im Sommer eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Selbst wenn dieser den Ausführungen des Generalanwalts folgt, der das Gutachten vorlegte, muss das Wiesbadener Gericht noch den Einzelfall entscheiden. Die Schufa möchte verhindern, dass es Jahre dauert, bis eine Klärung herbeigeführt wird.

Um die verkürzte Speicherfrist umzusetzen, wird die Schufa alle Einträge zur Restschuldbefreiung, die aktuell länger als sechs Monate gespeichert sind, automatisch löschen. Die technische Umsetzung wird etwa vier Wochen dauern.