Sharehoster muss Schadensersatz für illegale Downloads zahlen

Das Landgericht München I hat nach einer Pressemeldung des Börsenvereins mit bislang nicht veröffentlichten Urteilen vom 18.3.2016 und 31.3.2016 entschieden, dass ein Sharehoster Schadensersatz leisten muss, wenn er nach einem ersten Hinweis auf über sein Portal verbreitete illegale Downloads keine wirksamen Gegenmaßnahmen trifft.

Sharehoster, in diesem Fall „Uploaded.net“, speichern für ihre Nutzer die von diesen zur Verfügung gestellten Inhalte und bieten Dritten die Möglichkeit, auf diese Inhalte über Links zuzugreifen. Die Nutzung erfolgt durch beide Seiten anonym. In dem streitgegenständlichen Verfahren hatten Verlage die Betreiber des Sharehosters darauf hingewiesen, dass illegale Downloads von E-Books erfolgten. Der Hoster hatte die entsprechenden Dateien zunächst zwar gelöscht, bereits nach kurzer Zeit waren sie aber erneut zum Download verfügbar.

Nach Ansicht des Gerichts habe der Sharehoster keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die nach der ersten Löschung erfolgten erneuten Rechtsverletzungen zu verhindern. Sein Geschäftsmodell fördere vielmehr insgesamt die Verbreitung illegaler Downloads. Im Ergebnis haftet der Sharehoster daher als Gehilfe des Uploaders. Der Sharehoster muss nun dafür Sorge tragen, dass die betreffenden E-Books nicht mehr öffentlich zugänglich sind und muss den Verlag zudem umfassend Auskunft erteilen über die Verbreitung der Dateien ab dem Zeitpunkt der ersten Mitteilung des Verlags. Der Verlag hat dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Sharehoster, dessen genauer Umfang vom Ergebnis der Auskunftserteilung bzw. der Dauer und dem Umfang der Verbreitung der Dateien abhängt.