Ärger mit dem Schlüsseldienst: Wenn die Rechnung überhöht ist

Da mich in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Mandanten erreichen, die das Unglück hatten, auf die „Hilfe“ eines Schlüseldienstes angewiesen zu sein, möchte ich die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle aus juristischer Sicht einiges über dieses leidige Thema zu sagen.

Zu hohe Rechnung? Viele Schlüsseldienste arbeiten unseriös

Die Situation kennen vermutlich die meisten. Eben noch mal schnell zum Briefkasten, Schlüssel in der Wohnung vergessen, instinktiv macht man die Tür zu – und kriegt sie nicht mehr auf. Wenn man dann nicht das Glück hat, einen guten Freund, einen Verwandten oder sonst eine Person seines Vertrauens in der Nähe zu haben, dem man für solche Fälle einen Zweitschlüssel gegeben hat und dann auch noch das Pech hinzukommt, an einen Schlüsseldienst zu geraten, der sich selbst die Lizenz zum Gelddrucken ausgestellt hat, ist der Ärger und die Wut groß. Gerade heute erst erreichte mich die Anfrage eines Mandanten, dessen Mieter nachts den Schlüsseldienst wegen eines im Schloss abgebrochenen Schlüssels rufen mussten. Der Schlüsseldienst nutzte die Gelegenheit – Schloß aufbohren und ein neues einsetzen sind natürlich ein wirklich lohnendes Geschäft – und verlangten von den überrumpelten Mietern ca. 850,00 €. Hui. Ja wirklich. Eine handwerkliche Tätigkeit mit einer Dauer von ca. 20 Minuten soll soviel kosten wie ein einwöchiger Urlaub, Respekt.

Gelddruckmaschine Schlüsseldienst – wie viel ist zu viel?

Als grobe Richtlinie unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesverbands Metall gilt: Für einen Einsatz zu normalen Tageszeiten mit einer Dauer von 15 Minuten darf der Schlüsseldienst inklusive Fahrtkosten und Umsatzsteuer ca. 150,00 € verlangen. Abends und an Samstagen dürfen es dann auch ca. 200,00 € sein, an Sonn- und Feiertagen sogar 250,00 €. Dann wiederum gibt es noch Besonderheiten je nach Wohnort. In ländlichen Gebieten sind die o.g. Pauschalen etwas abzusenken, in den Ballungsräumen bzw. Großstädten wie z.B. Düsseldorf, Köln, Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt darf es dann auch etwas mehr sein. Wenn es nicht nur um eine Türöffnung geht, sondern auch ein Schloß ausgetauscht werden muss, sind auch weitere angemessene Aufpreise auf die o.g. Pauschalen in Ordnung. Aber Vorsicht: Was auch schon oft berichtet wurde, ist eine angebliche unvermeidbare Beschädigung der Tür bei der Öffnung, deren Reparatur – natürlich gegen gesonderte Kosten – dann auch noch gleich angeboten wird. Wenn Ihnen das passiert, lassen Sie sich auf derartige Spielchen keinesfalls ein.

Muss ich den Schlüsseldienst gleich vor Ort bezahlen?

Wenn Sie telefonisch einen Festpreis vereinbart haben – das sollten Sie in jedem Fall tun und zwar am besten unter Zeugen – und der geforderte Betrag dem vereinbarten entspricht, können Sie  bedenkenlos vor Ort bezahlen. Natürlich gegen die Ausstellung einer Quittung. Entspricht der Preis nicht dem vereinbarten, übersteigt er ihn gar bei weitem, dann bezahlen Sie nur das, was vereinbart war! Besteht der Schlüsseldienst darauf, dass Sie den zu hohen Betrag bezahlen sollen, können Sie in letzter Konsequenz sogar guten Gewissens die Polizei rufen. Wirklich seriöse Schlüsseldienste arbeiten aber auch auf Rechnung.

Ich habe den Schlüsseldienst bezahlt – ist mein Geld jetzt weg?

Sie tragen natürlich das Risiko, dass der Schlüsseldienst Ihnen Ihr Geld letztlich nicht mehr zurückzahlen kann, z.B. weil er insolvent wird. Dessen ungeachtet können Sie, notfalls auch gerichtlich, gegen abzockende Schlüsseldienste vorgehen und sich Ihr Geld wiederholen. Das kostet zwar Zeit und Geld; wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen, müssen Sie diesen Weg aber gehen. Sie können sich zuviel gezahltes Geld auch dann wiederholen, wenn zuvor kein Festpreis vereinbart wurde. Dies setzt voraus, dass der Betrag so hoch ist, dass von einer Sittenwidrigkeit des Vertrages auszugehen ist. Bei Beträgen, die die o.g. Pauschalen um 100 % und mehr übersteigen, ist die Sittenwidrigkeit im Regelfall zu bejahen. Auch kommt eine Anfechtung wegen Täuschung in Betracht, wenn Ihnen als „ungefährer“ Preis ein deutlich geringerer genannt wurde.

Die Aussichten, schon außergerichtlich zum Erfolg zu kommen, sind so schlecht nicht. Die Schlüsseldienste, die ihre Kunden abzocken, wissen natürlich darum, dass sie in rechtlicher Hinsicht angreifbar sind und vor Gericht wahrscheinlich verlieren werden. Es empfiehlt sich, zügig und entschieden vorzugehen und sich nicht auf lange Diskussionen einzulassen. Wenn auch Sie zu den Betroffenen zählen, die von einem unseriösen Schlüsseldienst abgezockt worden sind, wenden Sie sich gerne an mich.